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10 Trainings-Regeln auf dem Vereinsgelände (aktualisiert)

  1. Eine offizielle Beschränkung der Teilnehmerzahlen pro Übungseinheit gibt es nicht mehr.
  2. Das Training findet ausschließlich auf dem Übungsplatz statt. Bitte haltet einen Abstand von ca. 1,5 m zwischen Team und Trainer/in ein!
  3. Benutzt bitte beide Zugänge zum Vereinsplatz, an der Straße als Eingang, am Fahrweg (alter Eingang) als Ausgang.
  4. Das Vereinsheim darf ausschließlich zum Benutzen der Hundeboxen und zum Gang auf die Toilette betreten werden. Mehrere Personen dürfen gleichzeitig dort sein, sofern der Mindestabstand (1,5m bzw. 10 m²) beachtet wird.
  5. Hände bitte gründlich mit Flüssigseife waschen. Zum Abtrocknen der Hände bitte ausschließlich die Papierhandtücher benutzen.
  6. Auf der Terrasse steht Desinfektionsmittel. Bitte benutzen.
  7. Der Aufenthalt auf der Terrasse ist nur mit einem Sicherheitsabstand von mind. 1,5 m gestattet. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist dort nicht erlaubt.
  8. Bitte betretet den Geräteraum immer nur einzeln und achtet darauf, dass ihr auch beim Ein- und Ausräumen der Geräte genügend Abstand haltet.
  9. Es versteht sich von selbst, dass jemand, der Krankheitssymptome hat, auf keinen Fall zum Vereinsgelände kommen darf.
  10. Habt trotz all dieser Regeln wieder Spaß mit euren Hunden und freut euch über das Wiedersehen mit den Freundinnen und Freunden – wenn auch mit Abstand und ohne Umarmungen!

Mit dem Betreten des Platzes erkennt jeder diese Regeln an. Diese sind auch außen am Vereinsheim ausgehängt.

Stand: 15.07.2020

Aktualisierung  vom 20.10.2020

Der Trainingsbetrieb ist auch unter den Neuregelungen der NRW-Landesregierung vom 17.10.2020 weiter möglich. Zitat aus den Fragen und Antworten zu den Neuregelungen: "Der Sport- und Trainingsbetrieb auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum ist unter Auflagen möglich. Dazu gehören geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern."

Aktualisierung vom 24.11.2021

Beim Trainingsbetrieb gilt ab sofort die 2G-Regelung, d.h. jeder Teilnehmer ab 12 Jahren muss entweder geimpft oder genesen sein und dieses nachweisen können. Die Trainer werden das bei der ersten Teilnahme nachprüfen und dokumentieren. Für alle weiteren Trainings muss jeder Teilnehmer in der Lage sein, seinen 2G-Status nachzuweisen, falls eine externe Kontrolle erfolgt.